Übersicht
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und auf den Zugang zu einer seinen Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung. Das öffentliche Schulwesen ist Sache der Kantone. Jedes Kind hat die Möglichkeit, während einem oder zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Ab dem sechsten Altersjahr kann es die obligatorische Schulzeit beginnen.
Das Volksschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Einwohner- und Gemischten Gemeinden sowie des Kantons. Die ersten sechs Schuljahre der Volksschule bilden die Primarstufe, die folgenden drei die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Real- und Sekundarklasse.
In Adelboden wird das Schulmodell 1 (Sek/Real getrennt) angewandt und ist in folgende Schulkreise eingeteilt:
Ausserschwand | Kindergarten, 1. bis 6. Klasse (7. - 9. Klasse im Dorf) |
Boden | Kindergarten, 1. bis 9. Klasse |
Dorf und Stiegelschwand | Kindergarten, 1. bis 9. Klasse |
Hirzboden | Kindergarten, 1. bis 6. Klasse (7. - 9. Klasse im Boden) |
Sekundarschule | 7. bis 9. Klasse |