Alpdispens
Kinder, deren Eltern aus beruflichen Gründen vorübergehend auf eine Alp ziehen, sind auch während dieser Zeit grundsätzlich schulpflichtig. Wenn der Besuch einer öffentlichen Schule unzumutbar ist und kein Privatunterricht gem. Art. 71 VSG organisiert werden kann, ist eine Dispensation vom Schulbesuch möglich. Die Schulleitung Adelboden bewilligt begründete Alpdispensen bis max. drei Wochen. Die Kinder werden nicht durchgehend während drei Wochen und nur an Randzeiten dispensiert.