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Rückerstattung Transportkosten

Die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels für den Schulweg für Schüler*innen für den Unterrichtsbesuch und für Besuch des gymnasialen Unterrichts in der 9. Klasse am Gymnasium werden durch die Gemeinde zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt anteilmässig an die kostengünstigste Variante (Jahresabo, Monatsabo oder Mehrfahrtenkarte) und nur während den ordentlichen Schulwochen.