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Feuerverbot und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern
Das Entfachen von Feuer ist in allen Wäldern sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand untersagt.
Neben dem Feuerverbot gilt kantonsweit auch ein umfassendes Feuerwerksverbot. Verboten ist das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper und anderer pyrotechnischer Gegenstände – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder ausserhalb der Feuerverbotszonen befinden. Ebenfalls nicht erlaubt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhen- und Bundesfeuern.
Zahlen und Fakten
- 3534 Einwohner
- 88 km2 Fläche
- 1.99 Steuerfuss
- 1350 Meter über Meer
- 41.81% Erstwohnungen
- 58.19% Zweitwohnungen