Abstimmungen / Wahlen
Wer stimmt, bestimmt! Nur wer seine Rechte ausübt und wahrnimmt, kann das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde und damit unsere Zukunft mitgestalten.
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist die Volljährigkeit und das Schweizer Bürgerrecht. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sein.
Stimmregister
Das Stimmregister basiert auf dem Einwohnerregister, enthält aber auch alle gemeldeten und stimmberechtigten Auslandschweizer. Die Stimmausweise sowie die Abstimmungsunterlagen werden von der Verwaltung rechtzeitig an die Stimmberechtigten versendet.
Abstimmungslokal und Öffnungszeiten
Persönlich abgestimmt werden, kann am Abstimmungssonntag an der Urne in folgendem Lokal und zu folgenden Zeiten:
Gemeindeverwaltung Adelboden
Zelgstrasse 3
3715 Adelboden
Sonntag, von 9.30 bis 11.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe hat rechtzeitig zu erfolgen. Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Adelboden wird letztmals am Abstimmungssonntag um 9.30 Uhr geleert. Nach diesem Zeitpunkt können ankommende Couverts nicht mehr berücksichtigt werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft
- das Stimmcouvert mit Zeichen versehen ist
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren
Bei Verlust des Stimm- und Wahlmaterials kann bis am Freitagmittag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung ein Doppel bezogen werden. Das Duplikat muss persönlich am Schalter mit gültiger Identitätskarte oder Pass abgeholt werden.