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Gemeindepräsidium

Der Gemeindepräsident wird von den Stimmberechtigten (Urnenwahl) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. 

Der Gemeindepräsident ist nicht Mitglied des Gemeinderates. Zu den Gemeinderatssitzungen, an denen die Geschäftsordnung der Gemeindeversammlung beraten wird, ist er einzuladen.  Seine Hauptaufgabe ist die Leitung der Gemeindeversammlung sowie zahlreiche repräsentative Aufgaben.