Spartageskarten SBB
Per 1. Januar 2024 wurde die neue Lösung «Spartageskarte Gemeinde» eingeführt. Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches bei den Gemeinden und Städten erhältlich ist. Die Verfügbarkeitsanzeige finden Sie auf der Website der Spartageskarte Gemeinde. Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden. Bezüge sind ab sechs Monate im Voraus möglich. Der Bezug der Spartageskarten Gemeinde sind ausschliesslich am Schalter der Gemeindeschreiberei gegen Bezahlung (Bar, Twint, EC) möglich. Die Spartageskarten Gemeinde sind personalisiert und nur mit einem persönlichen Ausweis gültig.
Kinder und Hunde
Für Kinder und Hunde gibt es andere und günstigere Angebote
Reservationen
Reservationen per E-Mail oder Telefon sind bei der Gemeinde Adelboden nicht möglich.
Preise
Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen. Neu gibt es zwei verschiedene Preisstufen. Die günstigere Preisstufe ist bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich. Bei den Preisen wird zwischen 1. und 2. Klasse sowie mit oder ohne Halbtax unterschieden. Bei erhöhter Nachfrage steigt der Preis der Spartageskarten.
| Sortiment | max. bis 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich | max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich |
|---|---|---|
| 2. Klasse mit Halbtax | CHF 39.00 | CHF 59.00 |
| 2. Klasse ohne Halbtax | CHF 52.00 | CHF 88.00 |
| 1. Klasse mit Halbtax | CHF 66.00 | CHF 99.00 |
| 1. Klasse ohne Halbtax | CHF 88.00 |
CHF 148.00 |
Erstattungsmöglichkeiten
Erstattungen sind wie bei den übrigen Sparangeboten des Nationalen Direkten Verkehrs nur in folgenden Ausnahmefällen gegen einem Selbstbehalt von zehn Franken möglich:
- Mehrfach gekaufte identische Spartageskarte Gemeinde. (Die Spartageskarten Gemeinde sind vorzuweisen).
- Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe (bspw. Halbtax statt Vollpreis) gelöst. (Die Spartageskarte Gemeinde sind vorzuweisen).
- Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall). (Ein gültiges und vom Arzt oder der Ärztin unterzeichnetes Reiseunfähigkeitszeugnis ist vorzuweisen).
- Todesfall der Kundin oder des Kunden. (Die Todesurkunde ist vorzuweisen).
- Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen (z.B. GA) durch die Kundin oder den Kunden (in diesem Fall entfällt der Selbstbehalt. (Das neue Abo ist vorzuweisen).
Tritt einer der aufgeführten Ausnahmefälle ein, wenden Sie sich für eine Erstattung bitte an die Gemeindeschreiberei Adelboden, bei welcher Sie die Spartageskarte Gemeinde gekauft haben. Die Gemeinde reicht den Erstattungsantrag anschliessend bei der SBB zur Prüfung ein. Bei einer Bewilligung wird Ihnen die Spartageskarte Gemeinde anschliessend durch die Gemeinde Adelboden erstattet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Spartageskarte Gemeinde sowie auf dem Factsheet Spartageskarte Gemeinde
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei (033 673 82 10 / info@3715.ch) gerne zur Verfügung.