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Schwellenkorporation

Schwellenkorporationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, genauer «gemeinderechtliche Körperschaften». Sie unterstehen dem Bernischen Gemeinde- und Wasserbaugesetz.

Der Kanton Bern verfügt über 62 Schwellenkorporationen (Stand 2010). In anderen Kantonen werden ähnliche Korporationen als Wuhrkorporation oder Wuhrgenossenschaft bezeichnet.

Das Wasserbaugesetz des Kantons Bern auferlegt bestimmten Rechtssubjekten die sogenannte Wasserbaupflicht. Diese umfasst die Pflicht zum Unterhalt und zur Revitalisierung von Gewässern sowie zum aktiven Hochwasserschutz. Die Wasserbaupflicht an Fliessgewässern obliegt in erster Linie den Gemeinden. Die Gemeinden wiederum können die Wasserbaupflicht (nebst Wasserbauverbänden) an Schwellenkorporationen delegieren, die sich aus betroffenen Grundeigentümern zusammensetzen.

Aktenauflage Schwellenversammlung vom 10. Juli 2025

Schwellentelle

Die Schwellentelle schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer*in, Nutzniesser*in im Grundbuch eingetragen ist.

Die Schwellentelle ist eine Gemeindesteuer und die Rechnung wird nicht pro Rata erstellt.

  • Gebühren und Steueranlagen
  • Organisationsreglement (OgR) Schwellenkorporation Adelboden
Schwellentelle

100 % von 0.2 ‰ des amtlichen Wertes Zone I

75 % von 0.2 ‰ des amtlichen Wertes Zone II

Reglement

Schwellenkorporationsreglement Adelboden

Protokolle

Das Protokoll vom 6. Juni 2024 wird erst mit der Einladung zur nächsten Versammlung öffentlich aufgelegt und als 1. Traktandum zur Genehmigung vorgelegt.

Protokoll vom 6. Juni 2024

Im Jahr 2023 fand keine Versammlung statt.

Protokoll vom 23. Juni 2022

Im Jahr 2021 fand keine Versammlung statt.

Protokoll vom 19. Juni 2020

Protokoll vom 3. Mai 2019

Protokoll vom 20. Juni 2018

Protokoll vom 5. Mai 2017

Protokoll vom 10. Juni 2016

    Berichte/Bilanz/Budget/Einladungen/Erfolgsrechnung

    Jahr 2023

    Bilanz 2023

    Erfolgsrechnung 2023

    Vorbericht Rechnung 2023

    Revisionsbericht 2023

    Jahr 2024

    Einladung Schwellenversammlung vom 6. Juni 2024

    Jahr 2025

    Budget 2025

    Vorbericht Budget 2025

    Projektpläne

    Hochwasserschutz Bollergrabe

    Quer- und Normalprofileplan; Revitalisierung und Hochwasserschutz

    Situationsplan; Revitalisierunt Unterlauf

    Situationsplan; Hochwasserschutz Oberlauf

    Öffentliche Auflage

    Öffentliche Auflage eines Wasserbaugesuches mit Waldrodung (Wasserbaubewilligungsverfahren); Schwellenkorporation Adelboden
    Gewässer: Gilsbach und Engstlige
    Details können der Publikation entnommen werden.

    Weitere Informationen können Sie bei der Schwellenkorporation Adelboden erhalten.

    Kontakt Präsident
    Schwellenkorporation Adelboden
    Peter Bircher
    Neuweg 26
    3715 Adelboden

    079 371 67 02
    bimaz@bluewin.ch