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Hundehaltung

Sämtliche Mutationen in Bezug auf die Hundehaltung (Adressänderung, Halterwechsel, Todesfall des Hundes) sind der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen zu melden. Die Meldung können Sie entweder über AMICUS oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. 

In der Broschüre Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern finden Sie Informationen, was im Kanton Bern als Hundehalter*in gilt.

Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen.

Registrierung als Hundehalter*in

Werden Sie neu Hundehalter*in? So melden Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste, damit Sie in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden können. Gerne können Sie uns dies auch online melden. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AMICUS.

Registrierung von Hunden

Sämtliche Hunde in der Schweiz müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank AMICUS sowie bei der Gemeindeverwaltung registriert werden.

Hier geht's zum Anmeldeformular

Welpen müssen in den ersten drei Monaten – spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter – vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert anschliessend den Hund in AMICUS.

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen.

Import aus dem Ausland

Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung (Mikrochip) von einem Tierarzt überprüfen, sowie in der Hundedatenbank AMICUS und bei der Gemeindeverwaltung registrieren lassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen Kurzaufenthalt nur vorübergehend eingeführt werden.

Hier geht's zum Anmeldeformular

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AMICUS.

ePetCard / Applikation animundo

Seit Januar 2026 wurde die bisherige physische PetCard abgeschafft. Als kostenlose Alternative steht neu die digitale ePetCard in der Applikation animundo zur Verfügung. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verknüpfen, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel, Todesfall des Hundes oder Vermisstenmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie auf animundo oder in der Broschüre

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über AMICUS verwalten oder alternativ die neue App animundo nutzen. Eine Nachbestellung der bisherigen physischen PetCard ist nicht mehr möglich, diese steht nur noch in digitaler Form zur Verfügung.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt. 

Hundetaxe

Informationen zur Hundetaxe finden Sie hier.

Abmeldung von Hunden

Erfolgt ein Halterwechsel? Exportieren Sie Ihren Hund ins Ausland? Oder ist Ihr Hund verstorben? So melden Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung oder bei einem Tierarzt. Es besteht die Möglichkeit, diese Meldung direkt über AMICUS oder über die App animundo zu erfassen. 

Hier geht's zum Abmeldeformular der Gemeindeverwaltung. 

Kontakt

Identitas AG
Amicus Support
Adamstrasse 6
3014 Bern

info@amicus.ch
0848 777 100