Ski-Weltcupveranstaltungen 2026; Gesuche gastgewerbliche Einzelbewilligungen
Für Festwirtschaften anlässlich der Weltcupveranstaltungen vom 10. bis 11. Januar 2026 ist eine Einzelbewilligung der Ortspolizeibehörde bzw. des Regierungsstatthalteramtes notwendig. Die entsprechenden Gesuche sind bis spätestens 10. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung elektronisch einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Stände auf öffentlichem Grund brauchen in jedem Fall die Zustimmung der Gemeinde und die nötigen Gesuchsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden. Auf privatem Grund dürfen nur Gastgewerbebetriebe, welche auch eine Bewilligung für Aussen-Ausschankräume aufweisen, ohne zusätzliche gastgewerbliche Einzelbewilligungen wirten. Alle anderen benötigen für die Weltcupveranstaltungen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Frist.
Gemeinderat/Ortspolizeibehörde