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Hundesteuern

Die Einwohnergemeinde Adelboden erhebt gemäss Art. 19 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Adelboden die Hundetaxe. Die Taxe beträgt CHF 80.00 pro Hund und Jahr. Taxpflichtig sind Hundehalter*innen, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Sämtliche Mutationen in Bezug auf die Hundehaltung (Adressänderung, Halterwechsel, Todesfall des Hundes) sind der Gemeindeverwaltung zu melden.

Bei Nichtanmeldung des Hundes kann nebst der Taxe auch eine Busse gemäss Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern erhoben werden.

Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.