Schlichtungsbehörde
Bei jeder zivilrechtlichen Streitigkeit ist grundsätzlich zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Die Schlichtungsbehörden versuchen in formloser Verhandlung eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Kommt es zu keinem Vergleich zwischen den Parteien, wird der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller die Klagebewilligung erteilt, um beim zuständigen Regionalgericht Klage einzureichen. Alle Schlichtungsbehörden bieten eine kostenlose Rechtsberatung in Arbeitsrecht sowie Miet- und Pachtrecht an.
Für die Gemeinde Adelboden zuständig ist die Schlichtungsbehörde Oberland, welche ihren Sitz in Thun hat.
Kontakt
Schlichtungsbehörde Oberland
Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11b
3600 Thun
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schlichtungsbehörde Kanton Bern oder direkt auf der Website der Schlichtungsbehörde Oberland.