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Beiträge für Nichterwerbstätige

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Beiträge an die AHV / IV / EO bezahlen. Wer keiner oder einer geringen Erwerbstätigkeit nachgeht, muss sich zur Entrichtung dieser Beiträge als Nichterwerbstätige*r anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern