Beiträge für Nichterwerbstätige
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Beiträge an die AHV / IV / EO bezahlen. Wer keiner oder einer geringen Erwerbstätigkeit nachgeht, muss sich zur Entrichtung dieser Beiträge als Nichterwerbstätige*r anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern