Beiträge für Selbständigerwerbende
Die AHV / IV / EO unterscheiden zwischen Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden (Arbeitnehmende). Wer im Sinne der AHV / IV / EO als Selbständigerwerbende*r gilt, muss sich bei einer Ausgleichskasse entsprechend anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern