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Ergänzungsleistungen zur AHV / IV

Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV / IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern