Ergänzungsleistungen zur AHV / IV
Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV / IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern