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Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung haben Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuz- und Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenkursen teilnimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern