Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung haben Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuz- und Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenkursen teilnimmt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern