Hilflosenentschädigung AHV
Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen, wenn:
- Sie in leichten, mittleren oder schweren Grad hilflos sind
- die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen besteht
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung besteht
Hilflos sind Sie, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen, wie z. B. Essen, Ankleiden/Ausziehen, Körperpflege, usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern