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Hilflosenentschädigung AHV

Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen, wenn:

  • Sie in leichten, mittleren oder schweren Grad hilflos sind
  • die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen besteht
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung besteht

Hilflos sind Sie, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen, wie z. B. Essen, Ankleiden/Ausziehen, Körperpflege, usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern