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Altersrente (AHV)

Wer das Referenzalter (65 Jahre) erreicht, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zusätzlich muss während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet werden können. Es wird empfohlen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern