Altersrente (AHV)
Wer das Referenzalter (65 Jahre) erreicht, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zusätzlich muss während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet werden können. Es wird empfohlen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern