Abmeldung und Wegzug
Abmeldung Schweizer*innen
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs gemeldet werden. Den Wegzug können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) oder elektronisch tätigen.
Bitte retournieren Sie den Einheimischenausweis "Hiesigs Chärti" (falls vorhanden).
Abmeldung ins Ausland / Auslandaufenthalt
Falls Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten oder einen Auslandaufenthalt von über einem Jahr planen, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Hierfür benötigen wir zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schweizer Bundes oder auf dem Merkblatt für Auslandschweizer*innen.
Abmeldung ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs gemeldet werden. Der Wegzug ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) zu tätigen.
Bitte bringen Sie zur Abmeldung den Ausländerausweis mit und – falls vorhanden – den Einheimischenausweis "Hiesigs Chärti".