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Adressauskunft

Einzelauskünfte

Adressauskünfte an Privatpersonen oder Firmen werden gemäss Art. 7 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Adelboden erteilt. Es genügt eine formlose Anfrage, sofern ein schützenswertes Interesse vorliegt.

Listenauskünfte

Listenauskünfte an Privatpersonen oder Vereine dürfen auf Gesuch hin gemäss Art. 1 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Adelboden erteilt werden. Eine Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken ist jedoch untersagt.

Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt ausschliesslich durch Verfügung des Gemeinderates und setzt ein schriftliches Gesuch voraus.

Die Gebühr beträgt CHF 20.00.