Beglaubigung von Unterschriften
Für die Beglaubigung von Unterschriften ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind, gemäss der bernischen Notariatsverordnung, nicht mehr dazu berechtigt (Art. 62; BSG 169.112).
Eine Auflistung der bernischen Notare und Notarinnen finden Sie auf der Website des Verbandes der bernischen Notare.
Wir bitten Sie deshalb, direkt ein Notariatsbüro zu kontaktieren.