Navigieren in Adelboden

Beglaubigung von Unterschriften

Für die Beglaubigung von Unterschriften ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind, gemäss der bernischen Notariatsverordnung, nicht mehr dazu berechtigt (Art. 62; BSG 169.112).

Eine Auflistung der bernischen Notare und Notarinnen finden Sie auf der Website des Verbandes der bernischen Notare.

Wir bitten Sie deshalb, direkt ein Notariatsbüro zu kontaktieren.