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Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person – beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestellt werden.

Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West
Amthausgasse 4
Postfach 74
3714 Frutigen

031 635 22 75
info.kesb-ow@be.ch

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde