Handlungsfähigkeitszeugnis
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person – beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestellt werden.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West
Amthausgasse 4
Postfach 74
3714 Frutigen
031 635 22 75
info.kesb-ow@be.ch
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde