Hauptwohnsitzbestätigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer
Haben Sie ein Grundstück erworben? Dann wurde Ihnen die Handänderungssteuer auf Gesuch hin gestundet. Die gestundete Steuer wird nicht nachträglich erhoben, sofern Sie das Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck genutzt haben. Mit der Hauptwohnsitzbestätigung beweisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt, dass Sie das Grundstück zwei Jahre ununterbrochen bewohnt haben. Steht das Eigentum am Grundstück mehreren Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig.
Bezug
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf dem fraglichen Grundstück ihren Hauptwohnsitz hatte. Früher eingereichte Nachweise können vom Grundbuchamt nicht entgegengenommen werden. Auch wenn nur wenige Tage bis zur Erfüllung dieser Wohnsitzdauer fehlen, ist nach ihrem Ablauf eine neue Bestätigung notwendig. Es macht daher keinen Sinn, Hauptwohnsitzbestätigungen zu beantragen, wenn noch kein zweijähriger Hauptwohnsitz vorliegt.
Die Hauptwohnsitzbestätigung kann telefonisch oder persönlich am Schalter mit einem Ausweispapier (ID / Pass) beantragt werden.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
Weitere Informationen finden sie auf der Website des Grundbuchamtes des Kantons Bern