Umtausch ausländischer Führerausweis
Den ausländischen Führerausweis dürfen Sie während max. 12 Monaten seit Einreise in die Schweiz benutzen. Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als einem Jahr, müssen Sie den ausländischen Führerausweis sowie das Nummernschild Ihres Fahrzeuges eintauschen, denn nach Ablauf dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Wichtig: Wenn Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z.B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis.
Das Gesuch um Austausch des ausländischen Führerausweises kann auf der der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Das ausgefüllte Gesuch mit den verlangten Unterlagen können Sie bei einer Polizeiwache oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeben.
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
3001 Bern
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern