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Abfall und Schlagabraum verbrennen

Wilde Deponien sowie das Verbrennen (auch in Heizungsanlagen und Cheminées) von Kehricht sind verboten.

Schlagabraum darf grundsätzlich verbrennt werden. Es gibt gewisse Vorgaben, die beachtet werden müssen. Die Gemeinde Adelboden kann dafür keine Bewilligung ausstellen. Für die Kontrolle ist die Kantonspolizei Bern zuständig.

Details können dem Merkblatt des Amtes für Wald des Kantons Bern (KAWA) entnommen werden.