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Abwasser-Grundgebühren

Die Gemeinde betreibt, kontrolliert und erneuert die öffentlichen Abwasseranlagen (Kläranlagen und gesamtes Kanalisationsnetz der Schmutz- und Sauberwasserleitungen inkl. Schächte). Zudem kontrolliert die Gemeinde den Unterhalt sowie den Betrieb der privaten Abwasseranlagen.

Zur Deckung der Betriebskosten (inkl. Zinsen) sowie zur Deckung der Einlagen in die Spezialfinanzierung sind wiederkehrende Gebühren zu bezahlen. Die Grundlage für die Berechnung erfolgt nach Bewohnergleichwerten (BGW) und ist im Anhang vom Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Adelboden geregelt.

Zur Deckung der Investitionskosten für die Erstellung und Anpassung von Anlagen, sowie zur Deckung der Einlagen in die Spezialfinanzierung ist für jede angeschlossene Baute und Anlage für die Einleitung des Schmutz- und Regenabwassers für Wohnnutzungen, Industrie und Gewerbe jeglicher Art eine einmalige Anschlussgebühr je BGW zu bezahlen. Bei einer Erhöhung der massgebenden BGW ist eine Nachgebühr zu bezahlen. Bei einer Verminderung der massgebenden Bewohnergleichwerte (BGW) oder bei Abbruch ohne Wiederaufbau werden keine Gebühren rückerstattet. Beim Wiederaufbau eines Gebäudes werden die bestehenden BGW angerechnet, sofern innert fünf Jahren mit den entsprechenden Arbeiten begonnen wird.

Gebühren

Kosten je Bewohnergleichwert (BGW*) exkl. MWST

Preis Gebüren
CHF 52.00 Grundgebühr wiederkehrend pro Jahr
CHF 8.00 Verbrauchsgebühr wiederkehrend pro Jahr
CHF 1'200.00 Grundgebühr einmalig ohne Einleitung Meteorwasser
CHF 1'320.00 Grundgebühr einmalig mit Einleitung Meteorwasser

*BGW = Bewohnergleichwerte (1 Zimmer = 1 BWG / zusätzlich pro Kochgelegenheit 1 BGW)

Weitere Informationen finden Sie im Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Adelboden sowie in der Abwasserverordnung der Einwohnergemeinde Adelboden