Kehricht-Grundgebühren
Die Gemeinde sorgt dafür, dass Siedlungsabfälle fach- und umweltgerecht sowie wirtschaftlich gesammelt, abgeführt, behandelt und verwertet werden. Für die Planung und Entsorgung arbeiten die Gemeinden zusammen.
Für sämtliche Aufwendungen und Erträge im Bereich Abfallentsorgung führt die Gemeinde eine Spezialfinanzierung. Die Grundgebühren werden pro Wohneinheiten (bei den rechtmässigen Liegenschaftseigentümern) sowie Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts-, Dienstleistungs-, Gastro- und Beherbergungsbetreib (bei den Geschäftsbetreibern unabhängig von Liegenschaftseigentum, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird) etc. erhoben. Die Grundgebühr ist auch zu entrichten, wenn keine Dienstleistungen der Gemeinde im Abfallbereich beansprucht werden.
Gebühren
Die Grundgebühren pro Kalenderjahr betragen exkl. MWST.
| Artikel | Preis |
|---|---|
| Pro Wohneinheit (auch leerstehende), mind. 4 BGW* | CHF 20.00 pro BGW |
| Weidhäuser, Alp und Sennhütten | CHF 40.00 pro Jahr |
| Gewerbe Kategorie A
(bis und mit 200% Stellenprozente gem. TFADeklaration) |
CHF 135.00 pro Jahr |
| Gewerbe Kategorie B
(201% bis 500% Stellenprozente gem. TFADeklaration) |
CHF 270.00 pro Jahr |
| Gewerbe Kategorie C
(ab 501% Stellenprozente gem. TFADeklaration) |
CHF 540.00 pro Jahr |
| Landwirtschaft, Camping, Hotel, Restauration, gemäss Abfallverordnung der Einwohnergemeinde Adelboden |
*BGW = Bewohnergleichwerte (1 Zimmer = 1 BWG / zusätzlich pro Kochgelegenheit 1 BGW)
Weitere Informationen finden Sie im Abfallreglement der Einwohnergemeinde Adelboden