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Bestattung

Folgende Fragen können mit dem Bestattungsinstitut in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pfarramt / der zuständigen Freikirche und dem Friedhofwart geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Zeit und Rahmen der Beisetzung und der Abdankung
  • Ort der Aufbewahrung bis zur Trauerfeier
  • Art und Lage des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab)

Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:

  • Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung; wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen, Wünsche für die Gestaltung der Abschiedsfeier, Glockengeläut der Kirche etc.
  • Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl

Das Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht, was Sie alles beachten müssen.

Bestattung mittelloser Personen

Wenn die verstorbene Person nachweislich kein Vermögen hinterlässt (Härtefall), können die Angehörigen oder die mit dem Nachlass betrauten Personen beim Gemeinderat Adelboden ein schriftliches, begründetes Gesuch für die Inanspruchnahme einer unentgeltlichen Bestattung einreichen.

Als mittellos gelten verstorbene Personen, welche ein vererbbares Vermögen von weniger als CHF 5'000.00 hinterlassen. Ein Gesuch ist umgehend nach dem Todesfall bei der Gemeindeschreiberei Adelboden einzureichen.

In der Weisung für die Bestattung mittelloser Personen finden Sie detailliertere Informationen.