Siegelung
Die Siegelung muss bei jedem Todesfall im Kanton Bern durchgeführt werden und ist als Sicherungsmassnahme zu betrachten. Ausserdem dient sie zur Vorbereitung der Inventarisation. In der Regel meldet sich die/der Siegelungsbeauftragte der Gemeinde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Todesmeldung vom Zivilstandsamt bei den nahen Angehörigen.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Barschaft per Todestag (auch von Ehegatten)
- letzte Steuererklärung
- Ehe- oder Erbvertrag, Abtretungsverträge
- Lebensversicherungspolice
- Testament
- Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Angaben zu allfälligen Vorempfängen und Schenkungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Steuerinventar
Falls das Rohvermögen CHF 100'000.00 übersteigt oder unklare Vermögensverhältnisse bestehen, beauftragt das Regierungsstatthalteramt eine bernische Notariatsperson mit der Aufnahme eines Steuerinventars.
Erbschaftsinventar
Ein Erbschaftsinventar ist in folgenden Fällen nötig:
- eine Erbin oder ein Erbe ist nicht erreichbar (landesabwesend, unbekannt etc.)
- der/die Erblasser*in hinterlässt minderjährige Kinder
- eine Erbin oder ein Erbe steht unter einer umfassenden Beistandschaft
- im Testament oder im Erbvertrag wurde eine Vor- und Nacherbeneinsetzung vorgenommen
Dieses Inventar ordnet die Gemeinde an.