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Todesfall

Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Das Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht, was Sie alles beachten müssen.

Tod zu Hause

Stirbt eine Person zuhause, muss der behandelnde Arzt oder Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser abwesend, soll der Notfallarzt verständigt werden. Die Polizei (Telefon 117 oder 1811) geben Auskunft. Sie müssen eine ärztliche Todesbescheinigung verlangen, um diese dem Zivilstandesamt zu senden. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

Tod im Spital oder im Alters- und Pflegeheim

Bei einem Todesfall im Spital, in der Seniorenresidenz, im Altersheim, etc. leitet die Institutionsleitung häufig die nötigen Schritte ein. Erkundigen Sie sich dort, ob die ärztliche Todesbescheinigung und die Meldung ans Zivilstandsamt direkt erledigt werden.

Tod infolge Unfall oder Delikt

In jedem Fall muss die Polizei (Telefon 117) verständigt werden. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen.

Benachrichtigung eines Bestattungsinstitutes

In jedem Todesfall beauftragen die Angehörigen einen Bestatter nach Wahl für die Erledigung der behördlichen Formalitäten sowie der Kremation und/oder allenfalls der Bestattung.

Mitteilung ans Zivilstandsamt

Innerhalb von 2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen die nächsten Angehörigen oder der Bestatter den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamtes des Sterbeortes melden. Ist der Tod in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt.

Folgende Unterlagen für das Zivilstandsamt sind bereit zu halten:

  • Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen)
  • ID / Pass
  • Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen)

Beim Tod von ortsansässigen ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Heimatstaates zu melden.

Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert über die benötigten Dokumente.

Im Bedarfsfall fordert das Zivilstandsamt weitere Dokumente ein. Das Zivilstandsamt meldet den Einwohnerdiensten der Gemeinde den Tod einer Person.

Das zuständige Zivilstandesamt für die Gemeinde Adelboden ist das Zivilstandsamt Oberland West.

Kontakt
Zivilstandesamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun

031 635 43 00
za.ow.zbd@be.ch