Meldung Heizungersatz
Seit Januar 2023 ist das revidierte Energiegesetz in Kraft und der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist immer meldepflichtig. Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern. Die Rückmeldung erhalten Sie per eBau.