Inanspruchnahme öffentliches Terrain
Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain, z.B. von Strassen, Wegen oder Plätzen sind bewilligungspflichtig.
Entsprechende Gesuche sind an die Gemeinde zu richten. Das Gesuch kann direkt online ausgefüllt oder in Papierform eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten für die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain richten sich nach Art. 23 des Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Adelboden.