Lotto und Tombola
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen.
Kontakt
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID
Bewilligungen und Meldungen
Kramgasse 20
3011 Bern
031 636 98 95
bewilligungen@be.ch
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern