Änderung von Konfession und Kirchenzugehörigkeit
Die Konfession wird im Steuerregister mutiert, sobald bei den Einwohnerdiensten die offizielle Meldung über den Ein- oder Austritt der Kirche eingegangen ist.
Minderjährige Kinder müssen für eine Mutation ebenfalls auf der Meldung namentlich erwähnt sein.