Feuerwehrdienstersatzabgabe
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer, einschliesslich Ausländer mit C-BewiIIigung, sind feuerwehrdienstpflichtig. Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt ab 01.01. mit dem Jahr, in dem die Feuerwehrdienstpflichtigen 19 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 52 Jahre alt werden. Wer nicht aktiven Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe. Diese Abgabe wird von der Kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt.
Die Befreiung von der Feuerwehrdienstabgabe ist im Art. 17 Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Adelboden geregelt.
Der Gemeinderat kann auf Antrag der Sicherheitskommission weitere Personen vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreien. Hierfür muss ein schriftliches Gesuch an die Sicherheitskommission erfolgen.