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Quellensteuer

Quellensteuerpflichtige Personen

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug. Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Quellensteuer abrechnen

Als Schuldner/-in der steuerbaren Leistung (SSL) können Sie sämtliche Steuerdaten Ihrer quellenbesteuerten Mitarbeitenden (qsP) in BE-Login elektronisch aufnehmen, mutieren sowie die Abrechnungen erfassen, online übermitteln und mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern elektronisch verkehren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Schuldner der steuerbaren Leistung

Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen), Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen usw. Die geschuldete Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde wird dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin (steuerpflichtige Person) durch den SSL direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Quellensteuer berechnen

Berechnen Sie die voraussichtlich anfallenden Steuern für den Quellensteuerabzug online.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern