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Steuererklärung

Privatpersonen, selbständig Erwerbstätige, Landwirt*in

Privatpersonen wie Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner, Studierende und nichterwerbstätige Personen sowie selbstständig Erwerbstätige und Landwirtinnen / Landwirte (alles «natürliche Personen») geben in ihrer Steuererklärung das Einkommen und Vermögen an. Sie können diese online oder auf Papier ausfüllen und einreichen.

Weitere Informationen sowie die Anleitung, um die Steuererklärung online auszufüllen, finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Juristische Personen (AG, GmbH, Verein)

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllen und einreichen. Überträge aus Einlageblättern auf die Gesamtübersicht oder Berechnungen von Zwischen- und Endbeträgen nimmt TaxMe-Online für Sie automatisch vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Erbschaft und Schenkung

Verstirbt eine Person, sind die erbberechtigten Personen verpflichtet, das Erbe bei ihren Steuererklärungen anzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Personengesellschaft, Erben- und Miteigentümergemeinschaft

Für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften sowie Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften (auch: virtuelle Steuersubjekte, VS) wird eine separate Steuererklärung ausgefüllt.

Weitere Informationen sowie die Anleitung, um die Steuererklärung online auszufüllen, finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Grundstückgewinn

Reichen Sie die Steuererklärung für Grundstückgewinn innert 30 Tagen nach deren Erhalt ein bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Grundstückgewinnsteuer, Postfach, 3001 Bern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Steuerabzüge

Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens können Sie von den erzielten Einkünften folgende Abzüge vornehmen:

  • Aufwendungen zur Erzielung eines Einkommens: Dazu zählen z.B. die Berufskosten oder die Unterhaltskosten für Grundstücke. Man nennt diese Kosten «Gewinnungskosten». Oft kann zwischen dem Abzug einer Pauschale oder dem Abzug der effektiv angefallenen Kosten gewählt werden.
  • Abzüge für bestimmte weitere Kosten: Das Steuergesetz sieht eine Reihe weiterer Kosten vor, die steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dazu zählen z.B. die Schuldzinsen, Kosten für Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Alimentezahlungen sowie Pensionskasseneinkäufe und Einkäufe in die Säule 3a. Die meisten dieser «allgemeinen Abzüge» sind betraglich limitiert.
  • Sozialabzüge: Mit diesen Abzügen wird der besonderen persönlichen Situation Rechnung getragen. Der bekannteste Sozialabzug ist der Kinderabzug. Weitere Sozialabzüge sind der Verheiratetenabzug oder der Unterstützungsabzug.

Auch bei der Ermittlung des steuerbaren Vermögens können Sie Abzüge vornehmen. Steuerlich abziehbar sind die Schulden. Dazu gehören nicht nur Kredite und Darlehen, sondern auch die am 31. Dezember des Steuerjahres offenen Rechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern