Trennung und Scheidung
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Personen für die ganze Steuerperiode separat veranlagt, wenn am Stichtag 31. Dezember ein solches Verhältnis vorliegt. Um eine rechtliche oder tatsächliche Trennung im Steuerregister mutieren zu können, benötigt die Gemeinde das Formular und falls vorhanden eine Trennungsvereinbarung und die Unterschriften beider Personen.
Infolge einer Trennung, ist das Formular rechtliche und tatsächliche Trennung, bei der Abteilung Steuern einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern