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Adoption

Das Kantonale Jugendamt (KJA) ist zuständig für alle Adoptionsverfahren im Kanton Bern.

Massgebend für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz der Adoptiveltern.

Der Entscheid wird von der Direktion für Inneres und Justiz gefällt und ist beim Appellationshof des Obergerichts anfechtbar.