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Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer*in, Nutzniesser*in im Grundbuch eingetragen ist.

Die Liegenschaftssteuer ist eine Gemeindesteuer und die Rechnung wird nicht pro Rata erstellt.

Gemeindeabgaben

Liegenschaftssteuern  1.5 ‰