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Adressauskunftsbegehren (erweitert)

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG, glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Als Interessennachweis gelten Verlustscheine, Rechnungen, Verträge oder ähnliches.

Preis: auf Anfrage