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Tourismusförderungsabgaben (TFA)

Die Gemeinde Adelboden erhebt eine Tourismusförderungsabgabe (TFA). Der Reinertrag ist ausschliesslich zur Finanzierung von Ausgaben zum Nutzen der abgabepflichtigen Personen zu verwenden wie der Marktbearbeitung, dem Verkauf touristischer Leistungen oder von werbewirksamen Veranstaltungen in den Bereichen Tourismus, Sport und Kultur. Er darf weder für Massnahmen, die mit der Kurtaxe finanziert werden noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.

Abgabepflicht

Die TFA wird von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Gemeinde und selbständig erwerbstätigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in der Gemeinde erhoben. Sie wird für jeden unabhängig geführten Betrieb einzeln mittels Fragebogen ermittelt. Für jeden im Handelsregister eingetragenen Betrieb und/oder im AHV-Register eingetragenen Nebenerwerb wird mindestens der Minimalbetrag gemäss Reglement erhoben.

Sie wird zudem als Jahrespauschale erhoben von Inhaber*innen von Wohnungen, Zimmern, Chalets, Alp- und Weidhütten, Camping sowie Gruppenunterkünften, die gegen Entgelt an kurtaxenpflichtige Personen vermietet werden.

Kosten

Die TFA für Gewerbebetriebe wird pro Jahr und Wertschöpfung je Vollzeitstelle nach fünf Kategorien gemäss Verordnung zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden erhoben. Bei Betrieben mit insgesamt weniger als 0,2 Vollzeitstellen wird ein Mindestbeitrag von CHF 50.00 pro Jahr erhoben.

Unterkunft Preis
Ferienwohnungen, Airbnb,
Zimmer und Chalets
CHF 40.00 pro Zimmer und Jahr
Gruppenunterkünfte CHF 6.00 pro Bett pro Jahr
Camping CHF 30.00 pro Jahresstellplatz,
CHF 18.00 pro Saisonplatz Jahr

Weitere Informationen finden Sie im Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden

Kantonale gesetzliche Grundlagen