Tourismusförderungsabgaben (TFA)
Die Gemeinde Adelboden erhebt eine Tourismusförderungsabgabe (TFA). Der Reinertrag ist ausschliesslich zur Finanzierung von Ausgaben zum Nutzen der abgabepflichtigen Personen zu verwenden wie der Marktbearbeitung, dem Verkauf touristischer Leistungen oder von werbewirksamen Veranstaltungen in den Bereichen Tourismus, Sport und Kultur. Er darf weder für Massnahmen, die mit der Kurtaxe finanziert werden noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.
Abgabepflicht
Die TFA wird von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Gemeinde und selbständig erwerbstätigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in der Gemeinde erhoben. Sie wird für jeden unabhängig geführten Betrieb einzeln mittels Fragebogen ermittelt. Für jeden im Handelsregister eingetragenen Betrieb und/oder im AHV-Register eingetragenen Nebenerwerb wird mindestens der Minimalbetrag gemäss Reglement erhoben.
Sie wird zudem als Jahrespauschale erhoben von Inhaber*innen von Wohnungen, Zimmern, Chalets, Alp- und Weidhütten, Camping sowie Gruppenunterkünften, die gegen Entgelt an kurtaxenpflichtige Personen vermietet werden.
Kosten
Die TFA für Gewerbebetriebe wird pro Jahr und Wertschöpfung je Vollzeitstelle nach fünf Kategorien gemäss Verordnung zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden erhoben. Bei Betrieben mit insgesamt weniger als 0,2 Vollzeitstellen wird ein Mindestbeitrag von CHF 50.00 pro Jahr erhoben.
| Unterkunft | Preis |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Airbnb,
Zimmer und Chalets |
CHF 40.00 pro Zimmer und Jahr |
| Gruppenunterkünfte | CHF 6.00 pro Bett pro Jahr |
| Camping | CHF 30.00 pro Jahresstellplatz,
CHF 18.00 pro Saisonplatz Jahr |
Weitere Informationen finden Sie im Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden
Kantonale gesetzliche Grundlagen